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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der SIMPROTEC GmbH & Co. KG (in Gründung)

Stand: Dezember 2025 | Version 1.4

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der SIMPROTEC GmbH & Co. KG (in Gründung), Achtern Karkhoff 28, 26160 Bad Zwischenahn (nachfolgend „SIMPROTEC") und ihren Kunden.

Wichtiger Hinweis: SIMPROTEC beliefert ausschließlich Unternehmen, Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden im Sinne des § 14 BGB. Privatpersonen (Verbraucher gemäß § 13 BGB) sind von der Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher findet keine Anwendung.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SIMPROTEC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben stets Vorrang.

2 Vertragsschluss

Alle Produktdarstellungen und Angebote von SIMPROTEC sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Verbindliche Angebote sind 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

Der Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung und Rücksendung des schriftlichen Angebots durch den Kunden, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von SIMPROTEC, durch Bereitstellung der Software oder durch Rechnungsstellung. SIMPROTEC behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

3 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsziele vereinbart wurden. Die Freischaltung von Softwarelizenzen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4 Lieferung und Leistungserbringung

Die Lieferung erfolgt ausschließlich in digitaler Form durch Bereitstellung von Download-Links, Cloud-Zugängen oder E-Mail-Versand von Lizenzschlüsseln und Aktivierungscodes.

Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Verbindliche Lieferfristen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch SIMPROTEC. SIMPROTEC gerät erst in Verzug, wenn eine verbindlich zugesagte Lieferfrist nicht eingehalten wird und der Kunde SIMPROTEC nach Fristablauf schriftlich mahnt.

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Bad Zwischenahn.

5 Gegenstand der Leistung – Software

SIMPROTEC vertreibt als autorisierter Partner von MANUS Inc. (Türkei) insbesondere folgende Softwareprodukte: MANUSpost developer (Postprozessor-Entwicklung für CNC-Maschinen und Roboter), MANUSsim (CNC-Simulation), MANUSoptimize (Prozessoptimierungsmodule) sowie weitere Softwareprodukte und -lösungen im Bereich CNC- und NC-Optimierung.

Maßgeblich für die Beschaffenheit der Software ist ausschließlich die Produktbeschreibung im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung. SIMPROTEC garantiert nicht die Kompatibilität mit allen CAM-Systemen oder deren zukünftigen Versionen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kompatibilität vor dem Kauf selbst durch Tests zu prüfen.

Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zur Steuerung und Kinematik seiner CNC-Maschinen und Roboter zu liefern. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

6 Nutzungsrechte und Lizenzen

Der Kunde erwirbt mit dem Kauf ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software. Alle Urheber- und Eigentumsrechte verbleiben bei MANUS Inc. als Softwarehersteller. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der Software, sondern lediglich das Recht zur Nutzung im vertraglich vereinbarten Umfang.

Untersagt sind insbesondere: Dekompilierung, Reverse Engineering, Weiterverkauf, Vermietung, Unterlizenzierung, Entfernung von Schutzvermerken sowie die Nutzung in Sanktionsländern.

Lizenztypen: Es werden Regular Licenses (an einen Computer gebunden für Single-User), Network Licenses (netzwerkfähig mit vertraglich geregelter Nutzeranzahl), Perpetual Licenses (Dauerlizenzen bei MANUSsim) und Subscription Licenses (zeitlich begrenzt mit jährlicher Verlängerung bei MANUSpost developer) angeboten.

Der Weiterverkauf von Standard-Accounts ist untersagt. Verstöße führen zu Kontosperrung, Lizenzentzug und Schadensersatzforderungen. Eine Lizenzübertragung auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von SIMPROTEC und MANUS Inc.

7 Exportkontrolle und Sanktionsländer

Der Kunde bestätigt, die Software nicht in folgenden Sanktionsländern zu nutzen: Afghanistan, Belarus, Burma, Kuba, Äthiopien, Hongkong (eingeschränkt), Iran, Nicaragua, Nordkorea, Russland, Somalia, Sudan, Syrien, Ukraine (Krim, Donezk, Luhansk), Venezuela.

Die Nutzung von VPN-Verbindungen zur Verschleierung des tatsächlichen Standorts in Sanktionsländern ist ausdrücklich untersagt. Verstöße führen zur sofortigen Kündigung ohne Entschädigung und zur Kontosperrung.

8 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und korrekte Informationen bereitzustellen, die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen (Internetverbindung, geeignete Hardware, aktuelles Betriebssystem), Kompatibilitätstests vor dem Kauf durchzuführen, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und regelmäßige Datensicherungen durchzuführen.

Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten. Der Kunde haftet für Schäden, die durch von ihm übermittelte Schadsoftware (Viren, Malware) verursacht werden.

9 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Software. Mängel sind unverzüglich innerhalb von 7 Tagen schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers, mit Screenshots und Reproduktionsschritten anzuzeigen.

SIMPROTEC ist zur Nacherfüllung nach eigener Wahl berechtigt (Nachbesserung oder Neulieferung). Der Kunde hat SIMPROTEC mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten.

Wichtiger Hinweis zu Softwarebugs: Da SIMPROTEC die Software von MANUS Inc. als autorisierter Partner vertreibt, aber nicht selbst entwickelt, ist SIMPROTEC auf die Fehlerbehebung durch MANUS Inc. angewiesen. SIMPROTEC verpflichtet sich, bekannte Softwarefehler unverzüglich an MANUS Inc. zu melden und den Kunden über den Stand der Fehlerbehebung zu informieren. Die Nachbesserung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten und Reaktionszeiten von MANUS Inc.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Eigenänderungen, unsachgemäßer Nutzung, CAM-Inkompatibilität ohne vorherigen Test durch den Kunden, fehlerhaften Steuerung oder Kinematik-Angaben des Kunden, höherer Gewalt, Cyberangriffen sowie bei Softwarebugs, die von MANUS Inc. nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden können.

10 Haftung

SIMPROTEC haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SIMPROTEC nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert beschränkt.

Haftungsausschluss: SIMPROTEC haftet nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Datenverlust, Folgeschäden oder mittelbare Schäden. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Kollisionen, Fehlbearbeitungen oder Maschinenschäden im Rahmen der CNC-Anwendung. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Verifizierung aller NC-Programme, korrekte Eingaben (Kinematik, Werkzeugdaten, Nullpunkte) und die Einhaltung von Sicherheitsstandards.

Haftung als Vertriebspartner: Da SIMPROTEC die Software von MANUS Inc. als autorisierter Vertriebspartner vertreibt, aber nicht selbst entwickelt oder kontrolliert, haftet SIMPROTEC nicht für Softwarefehler, Funktionsstörungen oder Schäden, die aus der von MANUS Inc. entwickelten Software resultieren. Die Haftung von SIMPROTEC beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Vermittlung und Weiterleitung von Mängelanzeigen an MANUS Inc.

Freistellung: Der Kunde stellt SIMPROTEC von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus vertragswidriger Nutzung der Software resultieren (insbesondere Urheberrechtsverletzung, Sanktionsverstöße, unberechtigter Weiterverkauf, fehlerhafte NC-Programme ohne ordnungsgemäße Verifizierung).

Verjährung: Schadensersatzansprüche gegen SIMPROTEC verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens und der anspruchsbegründenden Umstände. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden.

11 Laufzeit und Kündigung

Perpetual Licenses (Dauerlizenzen) haben eine unbegrenzte Laufzeit. Subscription Licenses (Abonnement-Lizenzen) laufen nach einem Jahr automatisch aus. Eine manuelle Verlängerung ist erforderlich, eine automatische Verlängerung (Auto-Renewal) erfolgt nicht.

Bei MANUSpost developer besteht nach Kauf eines Postprozessors ein Jahr lang ein Editierrecht. Die Verlängerung (Annual Software Subscription Renewal) kostet 20% des aktuellen Listenpreises pro Jahr.

SIMPROTEC ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt bei Zahlungsverzug trotz Mahnung, Lizenzverstoß, Weiterverkauf nicht übertragbarer Lizenzen, Sanktionsverstöße oder Insolvenz des Kunden.

Nach Kündigung wird der Zugang zur Software deaktiviert. Bereits gezahlte Lizenzgebühren werden nicht erstattet. Der Kunde ist verpflichtet, alle Kopien der Software zu löschen.

12 Datenschutz

SIMPROTEC verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Verarbeitete Daten: Kontaktdaten (Firmenname, Ansprechpartner, E-Mail, Telefon, Adresse), Rechnungsdaten (Steuernummer, Handelsregisternummer), Zahlungsdaten (Bankverbindung, Transaktionshistorie), technische Daten (IP-Adresse, Browserinformationen) sowie Nutzungsdaten (Login-Zeiten, Download-Historie).

Zweck der Datenverarbeitung: Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung, Kundensupport, Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

Weitergabe an Dritte: Personenbezogene Daten werden nur weitergegeben an MANUS Inc. (zur Lizenzbereitstellung und technischen Unterstützung), Zahlungsdienstleister, Steuerberater und IT-Dienstleister (unter Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 28 DSGVO).

Kundenrechte: Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie ein Widerspruchsrecht. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover).

Datenschutzbeauftragter: Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an Info@simprotec.de

Eine ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter www.simprotec.de/datenschutz

13 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Bei Vertragsbeendigung sind alle vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugeben oder zu löschen.

14 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sowie aller Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für rechtserhebliche Erklärungen (wie Mängelanzeigen oder Kündigungen) genügt die elektronische Form per E-Mail.

Anwendbares Recht: Für alle Rechtsbeziehungen zwischen SIMPROTEC und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG - United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods).

Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bad Zwischenahn beziehungsweise das für Bad Zwischenahn zuständige Gericht (Amtsgericht Oldenburg für Streitwerte bis 5.000 EUR, Landgericht Oldenburg für Streitwerte darüber). SIMPROTEC ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Abtretungsverbot: Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SIMPROTEC an Dritte abzutreten oder zu übertragen.

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Kontakt

SIMPROTEC GmbH & Co. KG (in Gründung)

Adresse: Achtern Karkhoff 28, 26160 Bad Zwischenahn, Deutschland

Geschäftsführer: Kai Georg Lehmann

Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg (Eintragung beantragt)

E-Mail: kai.lehmann@simprotec.de

Support: info@simprotec.de

Website: www.simprotec.de

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